Isabel Mähl Immobilien 0221 800 11 19 imaehl@belisacasa.com

Grundsteuererklärung 2022: Was muss ich tun?

Die Grundsteuerreform und die damit einhergehende Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben, haben viele Eigentümer verunsichert - und das zu Recht, denn das Verfahren ist nicht unkompliziert. Was Sie als Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen und wie Sie sich richtig verhalten, erkläre ich Ihnen hier.

Was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?

Dass die Grundsteuer jedes Jahr fällig wird, ist für Eigentümer nichts Neues. Genau genommen handelt es sich sogar um eine der ältesten Steuern überhaupt. Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Denn: In den neuen Bundesländern werden Daten aus dem Jahr 1964 herangezogen, in den alten aus dem Jahr 1935. Da die Grundstückswerte sich im Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich entwickelt haben, wurde eine Grundsteuerreform beschlossen. Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025 - die Neuberechnung für die insgesamt 36 Millionen Grundstücke ist aber so zeitintensiv, dass damit bereits 2022 begonnen werden muss.

Wer ist zur Grundsteuerreform verpflichtet?

Zur Grundsteuerreform verpflichtet sind alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken. Handelt es sich um ein Grundstück mit Erbpacht, müssen sich die Erbbauberechtigten unter Mitwirkung der Eigentümer um die Steuererklärung kümmern. Bei Eigentümer-Gemeinschaften muss jeder Eigentümer eine eigene Erklärung abgeben.

Die ursprüngliche Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung war der 31. Oktober 2022. Da für die Behörden bereits im Laufe des Jahres absehbar war, dass dieses Ziel für Millionen Eigentümer nicht realisierbar ist, wurde die Frist um drei Monate verlängert, also bis zum 31. Januar 2023. In Zukunft wird die Abgabe der Grundsteuerklärung alle sieben Jahre erforderlich sein.

Wie gebe ich meine Grundsteuererklärung ab?

Die Grundsteuerklärung muss in elektronischer Form eingereicht werden - genauer gesagt über das Steuerportal ELSTER. Insbesondere für ältere Menschen ohne Computerkenntnisse ist diese Forderung problematisch. Angehörige dürfen helfen und den eigenen ELSTER-Zugang für die Übermittlung nutzen. Ist auch das nicht möglich, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Härtefallantrag stellen und um die Zusendung eines Steuerformulars in Papierform bitten.

Hat es Konsequenzen, wenn ich meine Grundsteuererklärung zu spät oder gar nicht abgebe?

Ein glückliches Paar mit einem Hausmodel

Ich empfehle Ihnen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuerreform einzuhalten, um keine Verspätungszuschläge zu riskieren. Geben Sie die Erklärung gar nicht ab, können Buß- oder Zwangsgelder erhoben werden. Außerdem rate ich Ihnen davon ab, die Schätzung der Grundsteuer vom Finanzamt vornehmen zu lassen, denn diese fällt in den seltensten Fällen zugunsten der Eigentümer aus.

Maklerin Isabel Mähl nimmt sich Zeit für Sie.

Sie haben Fragen rund um das Thema Grundsteuererklärung? Als Kölner Immobilienexpertin nehme ich mir gerne Zeit für eine Beratung! Kontaktieren Sie mich!

Zurück zur News-Übersicht